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Reglement Offroad-Dragrace Uesslingen 2024

Inhalt 

1. Ablauf

2. Modus

3. Meisterschaft

4 Allgemeines

4.1. Dragrace/Veranstaltung

4.2. Fahrzeuge

5 Kategorien

5.1. Junioren

5.2. MX2

5.3. MX-Open

5.4. Modified

5.5. Open

   5.6 Back to the Roots

   5.7 Harley

6 Fahrer

7. Fahrerlager

8. Verantwortung

9. Schlussbestimmungen

1. Ablauf

Grundsätzlich sind die Regeln gleich wie beim normalen Dragrace. Die 

Streckenlänge beträgt max. 75 Meter. Es starten zwei Konkurrenten parallel auf einer separaten abgesperrten Piste. Jeder Fahrer hat 2 Minuten Zeit, um mit laufendem Motor am Start zu stehen. Nach Ablauf dieser Zeit startet der Lauf automatisch und der Fahrer hat erneut 2 Minuten Zeit für den nächsten Lauf. Wenn die Motoren laufen und der Fahrer abgenickt hat, wird die Startampel angemacht. Sobald diese grün ist, läuft die Zeit und es wird gestartet. Pro Paarung gibt es zwei Läufe. Jeder startet einmal auf der linken und einmal auf der rechten Strecke. Der Gewinner beider Läufe kommt in die nächste Runde. Gibt es ein Unentschieden, wird ein drittes Mal gestartet. Bei einem Frühstart geht der Sieg des Laufes an den Konkurrenten. Wenn beide einen Frühstart machen, gilt der Sieger des ersten bzw. des zweiten Laufes. Das Durchqueren der Mittellinie unter Vollgas ist strengstens untersagt, in diesem Fall muss der Lauf abgebrochen und im Schritttempo zurück in das Ziel gefahren werden, ansonsten wird man disqualifiziert. Zwischen dem Halbfinale und dem kleinen Finale wird eine kleine Pause eingelegt, damit die Motoren nicht überhitzen. 

2. Modus

Ein Ausscheidungsrennen kann nur mit einer bestimmten Anzahl Fahrer gemacht werden (4, 8, 16, 32, 64). Um eine geeignete Grösse zu erreichen wird ein Teil der Fahrer über die schnellsten Zeiten direkt qualifiziert, die anderen müssen in einen Zwischenlauf (Quali-Lauf). Aufgrund eines Schlüssels wird nach Anzahl Fahrer bestimmt, wie gross die Gruppe sein soll. Beim Zeitfahren ist es egal wer gewinnt, es wird um die schnellsten Zeiten gefahren. Im Quali-Lauf ist immer eine gerade Anzahl Fahrer, sodass es immer ein Duell gibt. Die direkt Qualifizierten werden so platziert das die schnellsten Fahrer erst im Finale aufeinandertreffen. Alle anderen Fahrer werden durch Zufallsprinzip in das Tableau gelost. 

3. Meisterschaft

Der offizielle Name lautet Offroad Dragrace Championship. Für die Meisterschaft benötigt es eine separate Anmeldung über folgende Website: www.offroaddragracechampionship.ch

Für die Anmeldung ist eine Gebühr von 100CHF zu zahlen. Bei dieser legt man eine 

Startnummer fest, die die ganze Saison über fix für den jeweiligen Fahrer gilt. Die 

Meisterschaft muss in jeder Kategorie die gesamte Saison über mit demselben 

Motorrad gefahren werden. Mögliche Kategorien sind: MX2, MX-Open, Modified und Open. In die Wertung zählen die Ergebnisse aller Veranstaltungen über die gesamte Saison (Mauren-Uesslingen). Die Punkte werden hierbei wie folgt vergeben:  

  • Erscheinen am Rennen (technische Abnahme): 1 Punkt 
  • Zeitfahren (P=Platzierung): P1=3 Punkte, P2=2 Punkte, P3=1Punkt 
  • Rennen (P=Platzierung): P16-9=1 Punkt, P8-5=2 Punkte, P4=4 Punkte, P3=6 Punkte, P2=8 Punkte, P1=10 Punkte 

4 Allgemeines  

4.1. Dragrace/Veranstaltung

  • Das Startgeld für die erste Kategorie beträgt 80CHF, für die zweite zusätzlich 

60CHF und für jede weitere zusätzlich 40CHF 

  • Ein Fahrer gilt erst definitiv als angemeldet, wenn das Startgeld entsprechend bezahlt wurde. 
  • Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt die Anmeldung und das Startgeld automatisch für das Verschiebungsdatum. Die Rückgabe des Startgelds ist generell ausgeschlossen. 
  • Bei nicht klar definierten Vorkommnissen entscheidet der Rennleiter, diese Entscheidungen sind endgültig 
  • Die Protestgebühr beträgt 500CHF 
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen einem Fahrer die Teilnahme am Offroad Dragrace zu verweigern. 
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf des Offroad Dragrace zu verändern, zu verschieben oder abzusagen.  

4.2. Fahrzeuge

  • Alle Fahrzeuge werden vom Veranstalter geprüft und abgenommen 
  • Es sind ausschliesslich Motorräder zugelassen, das heisst, sie haben zwei Räder 
  • Stollenbereifung ist in allen Kategorien Pflicht, Spannset oder andere Metall- und Gummiteile in/an der Bereifung sind nicht erlaubt. Reine Kunststoffkabelbinder sind erlaubt. Spannset an der Gabel zur Vorspannung sind ebenfalls nicht erlaubt. 
  • Spezialbereifung (z. B. Schaufel) hinten ist erlaubt ausser bei der Kategorie MX2 und MX-Open 
  • Das Motorrad muss über einen Endschalldämpfer verfügen, der den Lärm auf 110db beschränkt 
  • Abriss-Schalter sind in allen Kategorien vorgeschrieben, die Länge der Abrissschnur darf max. 30cm betragen 
  • Das Fahrzeug muss über eine funktionierende Hinter- und Vorderbremse verfügen 
  • Spitze Heck und Schutzbleche sind nicht gestattet, d.h. nur Crossheck oder ein abgerundetes Heck sind erlaubt 
  • Die Startnummer muss vorne auf der Nummerntafel gut sichtbar abgebildet sein, alle nicht relevanten Nummern auf dem Motorrad müssen unkenntlich gemacht werden (z. B. abgeklebt werden) 

5 Kategorien

Alle Elektromotorräder zählen zu der Kategorie Open. Werden weitere Kategorien an der Veranstaltung angeboten, muss für diese ein extra Reglement geschrieben werden. Bei diesem ist sich an das bereits bestehende Reglement eines anderen Veranstalters zu halten und mit diesem abzusprechen (Ursprungsveranstaltung der jeweiligen Kategorie).

5.1. Junioren

Höchstalter 14 Jahre, max. 110ccm, Abrissschalter Kulanz

Startgeld 20CHF  

5.2. MX2

1-Zylinder-Cross-/Enduro Maschine bis 250ccm 2-Takt / 350 ccm 4-Takt, originaler Luftfilterkasten, keine modifizierte Auspuffanlage, FIM-reglementierte Reifen, originaler Cross-/Enduro Rahmen, keine verlängerte Schwinge, nur Normalbenzin 

5.3. MX-Open

1-Zylinder-Cross-/Enduro Maschine über 250ccm 2-Takt / 350 ccm 4-Takt bis max. 

750ccm, Luftfilterkasten und Auspuffanlage darf modifiziert sein, FIM-reglementierte 

Reifen, originaler Cross-/Enduro Rahmen, keine verlängerte Schwinge, nur Normalbenzin 

5.4. Modified

Zylinderunabhängig bis 750ccm, keine Aufladung erlaubt (ausser sie ist ab Werk verbaut), verlängerte Schwinge erlaubt, kein Ethanol erlaubt 

5.5. Open

Zylinderunabhängig Hubraum nicht beschränkt. Aufladung und verlängerte Schwinge sind erlaubt. Ethanol (E85) ist erlaubt, allerdings muss jeder Fahrer je einen Feuerlöscher (Kategorie B, mind. 2kg) im Fahrerlager haben und ein Feuerlöscher (Kategorie B, mind. 2kg) muss dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden (einer von allen E85 Fahrern). Dieser wird bei der technischen Abnahme geprüft. 

5.6 Back to the Roots

Bis max. Jahrgang 1995, Fahrzeugausweis oder 13.20 muss vorhanden sein, nur Vergasermotoren, keine Schwingen-Verlängerung, keine Hubraumbeschränkung, Stollenreifen Pflicht, keine Umbauten an Fahrwerk. Es ist kein Lachgas oder sonstige Motorenaufladung erlaubt ausser sie ist ab Werk.

 

5.7 Harley

Motorräder mit V2 Stösselmotoren, Aufladung erlaubt

6 Fahrer

Fahrzeug und Fahrer bilden eine Einheit. Das Tauschen der Fahrzeuge ist in jedem 

Fall verboten, ausser nach Absprache und Zustimmung des Gegners. Während der 

Fahrt ist die Schutzbekleidung zu tragen (Helm, Brustpanzer, Motorrad- oder Crossstiefel, Handschuhe). Der Fahrer muss in einem fahrtüchtigen Zustand sein. 

Der Veranstalter hat das Recht dies im eigenen Ermessen zu entscheiden und 

Stichproben durchzuführen. Minderjährige Fahrer brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten. Wird einer dieser Punkte missachtet gibt es keine Starterlaubnis. 

7. Fahrerlager

Jeder Teilnehmer hat sich gegenüber den anderen Fahrern sportlich, fair, rücksichtsvoll und tolerant zu verhalten. Den Anweisungen von Funktionären und Hilfspersonal ist Folge zu leisten. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass jedes Motorrad auf einer ölfesten Matte abgestellt wird. Es darf nur auf diesen Matten repariert und getankt werden. Hin- und Rückfahrt zum Fahrerlager werden im Schritttempo absolviert, sowie Fahrten mit Spassbikes auf dem Gelände. Ansonsten gilt ein allgemeines Fahrverbot. Das Eingraben von Motorrädern, unnötiger Motorenlärm oder Motorenlärm nach 22.00 Uhr sind nicht gestattet. Nichtbefolgen der Vorschriften und Anweisungen wird mit sofortigem Ausschluss von dem Rennen geahndet.  

8. Verantwortung

Jeder registrierte Fahrer ist für das persönliche Erscheinen am Start verantwortlich, es darf kein Fahrerwechsel stattfinden. Die Teilnehmer und ihre Helfer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnehmer und ihre Helfer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer ist für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung selbst verantwortlich. Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten abgeschlossen. Durch diese Versicherung werden allein die vom Veranstalter oder den Fahrern verursachten Schäden an nichtteilnehmenden Dritten gedeckt. Die Veranstalter Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung, sowohl während des Rennens als auch für die Verschiebungen vom Fahrerlager zur Rennstrecke und zurück. 

9. Schlussbestimmungen

Jeder Fahrer akzeptiert mit der Anmeldung an die Veranstaltung die im Reglement gültigen Bestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.